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Das Gleichstellungsbüro stellt sich vor.
Das Gleichstellungsbüro stellt sich vor. © Michael Brown/Fotolia

Das Gleichstellungsbüro (ehemals „Frauenbüro“) der Stadt Wetzlar setzt sich seit 1989 auf kommunaler Ebene für die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Dieser Anspruch ist nicht nur per se wünschenswert, sondern auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz (Art.3 Abs. 2) verankert und in der Hessischen Gemeindeordnung (§ 4b) als Aufgabe der Gemeinden erfasst.

Auf Grundlage von § 4b der hessischen Gemeindeordnung ist auf kommunaler Ebene vorrangige Aufgabe des Gleichstellungsbüros, die Beteiligung an Maßnahmen des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf den Erhalt und die weitere Verwirklichung der verfassungsrechtlich geschützten Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadt Wetzlar. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit den städtischen  Gremien, Ausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, Ämtern und Bildungseinrichtungen aber auch mit anderen kommunalen Frauen-/Gleichstellungsbüros und Netzwerken zusammen.

Verwirklichung von Chancengleichheit

Innerhalb der Stadtverwaltung ist es Aufgabe, der auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) bestellten Gleichstellungsbeauftragten, die tatsächliche Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu überwachen sowie auf die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen in den betreffenden Bereichen des öffentlichen Dienstes hin zu wirken.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist nach dem HGlG an allen personellen, sozialen und einer Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung zu beteiligen. Insoweit wirkt sie in zahlreichen verwaltungsinternen Arbeitsgruppen und Gremien mit und nimmt hierbei eine Kontroll- und Initiativfunktion wahr.

Sie hat das Recht, an der Aufstellung und Änderung des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes der Dienststelle vorbereitend mitzuwirken und zu diesem Stellung zu nehmen.

Für diese gesetzlich normierte Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ist bei der Stadtverwaltung Wetzlar mit einer Anzahl von mehr als 600 Beschäftigten gemäß § 21 HGlG eine volle Stelle zur Verfügung zu stellen.

Das Gleichstellungsbüro ist Anlaufstelle für Beschwerden und Anregungen zum Thema Gleichberechtigung. Wir beraten sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als auch Einwohnerinnen und Einwohner aus Wetzlar, die z. B. Familie und Beruf vereinbaren wollen, sich aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt oder sexuell belästigt fühlen oder Opfer häuslicher Gewalt sind. Geeignete Unterstützungsmöglichkeiten werden aufgezeigt und Kontakte zu spezialisierten Beratungsstellen vermittelt.

Seminare und Informationsveranstaltungen

Zu den weiteren Tätigkeiten des Gleichstellungsbüros gehören auch das spezifische Angebot von Seminaren bzw. Informationsveranstaltungen mit Aspekten der Themenbereiche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen , häusliche Gewalt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Kooperation mit örtlichen Institutionen, Beratungsstellen, Organisationen, Verbänden und Vereinen sowie die Bereitstellung von entsprechenden vielfältigen Informationsmaterialien.

Hinsichtlich der genannten und vieler weiterer Themen (z. B. Schwangerschaft, Trennung und Scheidung, Beratungsangebote, spezielle Bildungsangebote und Seminare für Frauen und Mädchen etc.) sind daher im Gleichstellungsbüro zahlreiche kostenlose Broschüren und Ratgeber erhältlich.