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Der Stadt Wetzlar ist es wichtig, Menschen mit Einschränkungen den Alltag zu er-leichtern.
Parkausweise für Menschen mit Beeinträchtigung
© Stadt Wetzlar

Für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen oder schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionsbeeinträchtigungen gibt es den blauen EU-Parkausweis.

Dieser ist allen EU-Mitgliedsstaaten gültig und berechtigt auf allen Schwerbehindertenparkplätzen (mit Rollstuhlfahrersymbol) zu parken. Der Ausweis kann für maximal 5 Jahre ausgestellt werden.

Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen „blauen Parkausweis“, benötigen aber trotzdem eine Parkerleichterung? Dann können Sie eine „Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (oranger Parkausweis)“ beantragen. Dieser ist nur in Deutschland gültig und wird auch für maximal 5 Jahre ausgestellt.

Der orangene Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehinderten-parkplätzen (mit Rollstuhlfahrersymbol)!

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie >>hier.

Den Antrag können Sie online bei beim Ordnungsamt der Stadt Wetzlar stellen. Nutzen Sie hierzu diesen >>Link.

Nach abgeschlossener Prüfung wird Ihnen ihr Parkausweis ganz unkompliziert nach Hause geschickt. 

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.