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Der Haushaltsplan der Stadt Wetzlar beinhaltet alle im Haushaltsjahr anfallenden Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen (u.a. auch für Investitionen) und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Jahren.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar hat am 16. Februar 2022 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 beschlossen. Diese wurde dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt.

Die Stadt Wetzlar konnte zum Planungszeitpunkt des Doppelthaushalts 2022/2023 die haushaltsrechtlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich, auch für den Finanzplanungszeitraum, erfüllen.

Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 24. Mai 2022 die Genehmigung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 erteilt.

Die Hinweisbekanntmachung in der Wetzlarer Neuen Zeitung, zur Veröffentlichung der Haushaltsgenehmigung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023, erfolgte auf der Internetseite der Stadt Wetzlar am Donnerstag, 2. Juni 2022.

In der Broschüre „Wetzlars Finanzen“ sind die wesentlichen Eckpunkte und Grafiken für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 zusammengestellt.