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Kultur-Förderung durch den Kulturfonds Gießen-Wetzlar

Die Kulturämter der Städte Gießen und Wetzlar rufen Kulturinitiativen, Künstlerinnen und Künstler, Kultureinrichtungen sowie nicht-kommerzielle Veranstalter zur Abgabe von Förderanträgen aus dem Kulturfonds Gießen-Wetzlar auf. Die Projekte, die in den Bereichen Theater, Musik, Literatur, Film, Performance, Angewandte oder Bildende Kunst angesiedelt sein können, sollen im laufenden Jahr verwirklicht werden. 

Der „Kulturfonds“ stellt für Kulturprojekte insgesamt 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Förderungswürdig sind Kulturprojekte, in denen thematisch ein Bezug auf beide Städte, ihre Geschichte, Gegenwart oder Zukunft formuliert wird. Zudem sollen sowohl Kunst- und Kulturakteure aus beiden Städten beteiligt sein. Nach Möglichkeit sollten mehrere Kulturträger beteiligt sein. Dies können z.B. Einzelpersonen in Kooperation mit Einrichtungen oder mehrere Einrichtungen sein. Die Einrichtungen können Vereine, öffentliche oder private, aber keine kommerziell ausgerichteten Institutionen sein. Den Anträgen, die eine ausführliche Projektbeschreibung enthalten sollen, ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen, die beantragte Fördersumme muss ausgewiesen sein. 

In vergangenen Jahren wurden beispielsweise Chorprojekte gefördert, die sowohl in Gießen als auch in Wetzlar aufgeführt wurden und an denen Musikerinnen und Musiker und Sängerinnen und Sänger aus beiden Städten beteiligt waren. Bei einem der frühesten Projekte wurde ein „Picknick“ zwischen Wetzlar und Gießen veranstaltet, bei dem man nicht nur Interessantes über die Geschichte der „Stadt Lahn“ erfuhr, sondern auch in einer spielerisch-künstlerischen Aktion zum Bürger und zur Bürgerin der neu ausgerufenen Stadt „Lahn“ werden konnte. Oder ein kunstfotographisches Projekt zeigte Annäherungen an die Städte mit dem Zug, dem Fahrrad, dem Auto oder zu Fuß und wird in eine Ausstellung münden, die die sehr unterschiedlichen Blicke einer Erstannäherung an die beiden Städte exemplarisch zum Ausdruck bringen wird. Auch Projekte, die auf Inklusion und Interaktion zielen oder generationen- und spartenübergreifend arbeiten, sind willkommen. 

Anträge für das aktuelle Jahr können, möglichst per E-Mail, bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres, beim Kulturamt der Stadt Wetzlar eingereicht werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Jury aus Mitgliedern der beiden Stadtparlamente und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern berät in einer Sitzung, in der die Projektträger die Möglichkeit haben, ihre Vorhaben persönlich vor zu stellen, und empfiehlt den Kulturämtern, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden sollten. 

Kontakt

Kulturamt Gießen
Herr Dr. Stefan Neubacher
Tel.: 0641 306-2021
E-Mail: stefan.neubachergiessende

Kulturamt Wetzlar
Frau Sylvia Beiser
Tel.: 06441 99-4110
E-Mail: sylvia.beiserwetzlarde