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Sie haben die Vermutung, ihr Fahrzeug könnte abgeschleppt worden sein? In diesem Fall können sich innerhalb der Dienstzeiten direkt an die Einsatzleitung der Stadtpolizei des Ordnungsamtes der Stadt Wetzlar wenden.
Abschleppmaßnahmen
© Stadt Wetzlar

Ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde, kann Ihnen dort direkt beantworten werden. Zugleich wird Ihnen mitgeteilt, zu welchem Abschleppunternehmen es gebracht wurde.

Die Einsatzleitung der Stadtpolizei erreichen Sie:

  • Montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr
  • Telefon: 06441/99-3230.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie rund um die Uhr bei der Polizeistation Wetzlar anrufen unter der Telefonnummer: 06441/918-0

Beim Abschleppunternehmen angekommen, erhalten Sie das Fahrzeug gegen die Zahlung der Abschleppkosten zurück. Darin enthalten sind zum einen die Verwaltungsgebühren der Stadtverwaltung und die reinen Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens. Die Stadtverwaltung erhält ausschließlich die Verwaltungsgebühren und bekommt somit keine „Gewinnbeteiligung“.

In der Regel erhalten Sie im Nachgang zeitnah von der Bußgeldstelle ein Verwarngeldangebot. Das Verwarngeld wird unabhängig von der Abschleppmaßnahme erhoben.

Die Abschleppmaßnahme ist keine Bestrafung, sondern dient vielmehr der direkten Beseitigung einer Behinderung nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

Die Verwarnung hingegen ist die eigentliche Ahndung des Parkverstoßes – das sogenannte „Knöllchen“ - und richtet sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.