Gebühren

Private Haushalte
Tonnengröße
- Unseren Kunden steht die graue Tonne für Restabfall in den Größen 120 l, 240 l, 770 l, oder 1100 l gegen Gebühr zur Verfügung.
-
Die Abfuhr der Behälter erfolgt in einem 14-täglichen Leerungsrhythmus, jeweils Restmüll und Biomüll im Wechsel. Ausnahme sind die Bereiche ohne Biotonne sowie Grundstücke mit 770/1100 l-Containern. Hier wird der Restmüll wöchentlich abgefahren.
- Das Regelvolumen für Restmüll und Biomüll beträgt pro Bewohner 20 l pro Woche. Für Altpapier pro Bewohner und Woche 10 l Gefäßvolumen.
Daraus ergibt sich diese Regelausstattung:
Personen- |
Behältervolumen |
|||
120 l |
240 l |
770 l |
1100 l |
|
1 - 3 Personen |
1 |
|
|
|
4 - 6 Personen |
|
1 |
|
|
7 - 9 Personen |
1 |
1 |
|
|
10 - 12 Personen |
|
2 |
|
|
13 - 15 Personen |
1 |
2 |
|
|
16 - 19 Personen |
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1 |
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20 - 28 Personen |
|
|
|
1 |
Bei konsequenter Mülltrennung kann auf Antrag des Anschlusspflichtigen das zuzuteilende Abfallvolumen für Rest- und Biomüll auf 15 l pro Person und Woche reduziert werden.
Gebühren ab dem 01.01.2024
Entsprechend der Behältergröße fallen folgende Jahresgebühren an:
120 l inkl. Bio | 232,44 € |
---|---|
120 l mit Biotonnenbefreiung | 210,36 € |
240 l inkl. Bio | 417,12 € |
240 l mit Biotonnenbefreiung | 389,64 € |
770 l | 1.632,24 € |
1100 l | 2.306,76 € |
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Wetzlar.
Gewerbebetriebe
Haben sie Fragen?
Wir beraten Sie gern,
- welche Behältergröße für Ihren Betrieb in Frage kommt,
- welche abfallrechtlichen Vorschriften für Ihren Betrieb gelten und
- welche Möglichkeiten der Abfallvermeidung und Abfallverwertung für Ihren Betrieb realisierbar sind.
Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen unsere Abfallberatung, Telefon 06441 99-7007/8. Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot für ein umweltbewusstes und preisgerechtes Entsorgungskonzept für Ihren Betrieb.
Tonnengröße
- Unseren Kunden steht die graue Tonne für Restabfall in den Größen 120 l, 240 l, 770 l, oder 1100 l gegen Gebühr zur Verfügung.
- Die Abfuhr der Behälter erfolgt entsprechend der Veranlagung in dem vereinbarten Leerungsrhythmus.
- Das Regelvolumen für Restmüll beträgt je Einwohnergleichwert (EWG) 20 l pro Woche.
Die Einwohnergleichwerte werden entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgestellt:
Unternehmen, Institutionen | Je Platz/Bett/Beschäftigten | Einwohnergleichwert |
---|---|---|
Krankenhäuser, Kliniken u. ähnliche Einrichtungen | je Platz | 1 |
Schulen, Kindergärten | je 10 Schüler/Kinder | 1 |
öffentliche Verwaltungen, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassen, Freiberufler | je 3 Beschäftigte | 1 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben | je Beschäftigten | 3 |
Gaststätten, die nur als Schankwirtschaft konzessioniert sind; Eisdielen | je Beschäftigten | 2 |
Beherbergungsbetriebe | je 4 Betten | 1 |
Lebensmitteleinzel- und Großhandel | je Beschäftigten | 2 |
sonstiger Einzel- und Großhandel | je Beschäftigten | 0,5 |
Industrie, Handwerk und übrige Gewerbe | je Beschäftigten | 0,5 |
Gewerbeentgelte und -gebühren ab dem 01.01.2024
Für Gewerbebetriebe richten sich die Müllabfuhrgebühren nach Art und Anzahl der aufgestellten Gefäße sowie nach dem Abfuhrrhythmus.
Jahresgebühr für Restmüll | Behältergröße: 120 l | Behältergröße: 240 l | Behältergröße: 770 l | Behältergröße: 1100 l |
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14-täglich | 128,16 Euro | 231,96 Euro | 776,16 Euro | 1.070,04 Euro |
wöchentlich | 228,72 Euro** | 432,96 Euro** | 1.421,52 Euro | 1.992,00 Euro |
2 x wöchentlich | x* | x* | 2.929,80 Euro | 4.053,60 Euro |
3 x wöchentlich | x* | x* | 4.346,52 Euro | 6.006,36 Euro |
** nur im Altstadtbereich verfügbar
Monatsentgelte für Altpapier pauschal bei regelmäßiger Abfuhr | Behältergröße: 120 l | Behältergröße: 240 l | Behältergröße: 770 l | Behältergröße: 1100 l |
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wöchentlich | x* | x* | kostenfrei | kostenfrei |
4-wöchentlich | kostenfrei | kostenfrei | kostenfrei | kostenfrei |
* Abfuhrrhythmus bei dieser Behältergröße nicht möglich!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Wetzlar – Abfall- und Gebührensatzung (AGS)