Einbürgerung
Einbürgerungsanträge werden von Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, bei unter 7.500 Einwohnern vom zuständigen Landkreis, entgegengenommen. Dort findet als erstes eine Erstberatung statt.
Auch in Wetzlar wird als Erstes ein Erstberatungsgespräch geführt. In diesem Gespräch werden die Voraussetzungen (rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, Feststellung der Identität, Nachweise der Deutsch- sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnungskenntnisse, Sicherung des Lebensunterhalts und einiges mehr) geprüft und das weitere Vorgehen besprochen. Danach erfolgt nach Termin die Antragsabgabe, gegebenenfalls die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit, bis hin zur Urkundenaushändigung.
Mögliche Vorteile einer Einbürgerung
- das uneingeschränkte Recht zu wählen und gewählt zu werden (aktives und passives Wahlrecht auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und EU-Ebene)
- die freie Wahl des Aufenthaltes und Wohnsitzes innerhalb Deutschlands und in allen anderen Ländern der Europäischen Union
- die uneingeschränkte Berufsfreiheit, visafreie Reisemöglichkeit in viele Länder und den dortigen Schutz der deutschen Auslandsvertretung
- deutsche Staatsangehörige benötigen keine Aufenthaltserlaubnis und
- sie müssen wegen der Passausstellung nicht zu ausländischen Konsulaten und Botschaften
Weitere Informationen
Die Kosten für eine Einbürgerung liegen in der Regel bei 255 € für jeden Erwachsenen und 51 € für jedes mit eingebürgerte minderjährige Kind. Das zuständige Regierungspräsidium für Wetzlar ist das RP Gießen.