Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Einbürgerung
Kurzbeschreibung
Sie benötigen für dieses Anliegen einen Termin. Diesen können Sie online vereinbaren! Den Link finden Sie unten unter "Anträge, Downloads und Links".Überblick
Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Gültige Ausweisdokumente
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
- Geklärte Identität und Status (Personenstandsurkunden)
- mindestens 8 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit (kein selbstverschuldeter Bezug von öffentlicher Hilfe)
- ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1)
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- keine Mehrstaatigkeit (Länderabhängig - Ausnahmen möglich)
- straffrei
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen wie zum Beispiel Familienangehörige die gemeinsam eingebürgert werden, Ausländer mit deutschem Ehepartner, anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Einbürgerungen können nur für Bürger/innen vorgenommen werden, welche auch in Wetzlar wohnhaft sind.
Verfahrensablauf:
- Beratung und Antragsaushändigung durch die untere Verwaltungsbehörde uVB. (auch telefonisch möglich)
- Persönliche Antragstellung bei der uVB. Die Anträge müssen vor der / dem Mitarbeiter/in unterschrieben werden!
- Elektronische Weiterleitung des vollständigen Antrages an die obere Verwaltungsbehörde oVB zur Prüfung und Entscheidung
- Ausstellung einer Einbürgerungszusicherung durch die oVB zur Vorlage beim jeweiligen Konsulat, um die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zu beantragen
- Nach Vorlage der Entlassungsbestätigung durch den Einbürgerungsbewerber, Ausfertigung der Einbürgerungsurkunde durch die oVB
- Einladung zur Urkundenaushändigung durch die uVB
Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens können Einbürgerungsbewerber zu jeder Zeit aufgefordert werden, weitere bzw. aktualisierte Nachweise/Dokumente vorzulegen.
Der Punkt 4. entfällt bei Unions- oder Schweizerbürgern, nach positiver Entscheidung der oVB wird unmittelbar die Einbürgerungsurkunde ausgefertigt und an die uVB zur Aushändigung übersandt.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Gebühren
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
§ 8 StAG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 9 StAG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 10 StAG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Einbürgerungen können nur für Bürger/innen vorgenommen werden, welche auch in Wetzlar wohnhaft sind.
Hinweise
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
Anträge, Downloads und Links
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Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Sabine Lecke | +49 6441 115 | einbuergerungwetzlarde |
Frau Sandra Lukas | +49 6441 115 | einbuergerungwetzlarde |