Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Einbürgerung
Kurzbeschreibung
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Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen grundlegende Anforderungen erfüllt sein:
- Gültige Ausweisdokumente
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizer-Bürger
- Geklärte Identität und Status (Personenstandsurkunden)
- mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt
- Sicherung des Lebensunterhaltes (kein Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII)
- ausreichende Deutschkenntnisse - auch für ältere Menschen (Niveau B1)
- ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland - auch für ältere Menschen (deutscher Schulabschluss oder Einbürgerungstest/Test Leben in Deutschland)
- straffrei
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung
(Hinweis: die Loyalitätserklärung sowie das Merkblatt zur Verfassungstreue sind genau durchzulesen. Es werden Fragen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur besonderen historischen Verantwortung gestellt.) - bei Verständigungsproblemen ist ein vereidigter Dolmetscher hinzuzuziehen. Der Dolmetscherausweis muss vor Ort vorliegen.
Für besondere Fallkonstellationen, wie zum Beispiel Familienangehörige, die gemeinsam eingebürgert werden, Ausländer mit deutschem Ehepartner, anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Einbürgerungen können nur für Bürger/innen vorgenommen werden, welche auch in Wetzlar wohnhaft sind.
Verfahrensablauf:
- Beratung und Antragsaushändigung durch die untere Verwaltungsbehörde (uVB)
- Persönliche Antragstellung bei der uVB
- Elektronische Weiterleitung des vollständigen Antrages an die obere Verwaltungsbehörde (oVB) zur Prüfung und Entscheidung
- Ausfertigung der Einbürgerungsurkunde durch die oVB
- Einladung zur Urkundenaushändigung durch die uVB
Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens können Einbürgerungsbewerber zu jeder Zeit aufgefordert werden, weitere beziehungsweise aktualisierte Nachweise/Dokumente vorzulegen.
Details
Gebühren
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Rechtsgrundlagen
§ 8 StAG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 9 StAG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 10 StAG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Einbürgerungen können nur für Bürger/innen vorgenommen werden, welche auch in Wetzlar wohnhaft sind.
Hinweise
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz sowie beim Regierungspräsidium Gießen finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
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Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Einbürgerung | +49 6441 115 | einbuergerungwetzlarde |