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Wollen Sie Ihre Veranstaltung in unseren Online-Kalender eintragen lassen? Dann senden Sie uns einfach eine E-Mail mit allen relevanten Daten an: veranstaltungenwetzlarde oder michaela.danielwetzlarde.

Zur Veröffentlichung benötigen wir zwingend die folgenden Daten zu Ihrer Veranstaltung:

  • Titel der Veranstaltung
  • Kategorie (z.B. Konzert, Theater, usw.)
  • Datum und Uhrzeit
  • Dauer (wenn bekannt)
  • Veranstaltungsort
  • Veranstalterdaten
  • Link zur Ticketbuchung (wenn vorhanden)
  • Kurzbeschreibung 
  • passendes Bild inkl. Angabe des Fotografen sowie des Copyrights

Darüber hinaus bitten wir um Beachtung unserer Nutzungsbedingungen.

Der Eintrag ist übrigens kostenlos.

Falls Sie Ihre Veranstaltung ebenfalls im Wetzlarer Stadtmagazin sehen möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtmagazin-wetzlarvrmde.

Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

§ 1 Präambel

Die Stadt Wetzlar betreibt auf ihrer Homepage www.wetzlar.de einen Online-Veranstaltungskalender. Der Veranstaltungskalender dient zur Information über Veranstaltungen, die
- in Wetzlar und Umgebung stattfinden,
- öffentlich zugänglich sind und
- von öffentlichem Interesse sind.

§ 2 Inhalte

Der Veranstaltungskalender der Stadt Wetzlar bietet allen Veranstaltern eine Plattform, um kostenfrei auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Folgende Daten zu den jeweiligen Veranstaltungen werden für die Eingabe in den Kalender benötigt:

- Titel der Veranstaltung
- Datum
- Uhrzeit
- Ort
- Beschreibung der Veranstaltung
- Informationen zum Veranstalter
- Bildmaterial (siehe genauere Definition unter § 3)


§ 3 Bilder und Nutzungsrechte

3.1 Das Galeriebild (wird auf der Übersichtsseite ausgespielt) muss aus
Darstellungsgründen mindestens eine Größe von B x H = 2.500 x 1.250 Pixel
aufweisen.

3.2 Der Veranstalter räumt ein einfaches, nicht ausschließlich zeitlich und räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Bildern ein. Ferner stellt der Veranstalter sicher, dass eventuelle Rechte nach §§ 12, 13 und 25 UrhG nicht geltend gemacht werden.

3.3 Das Nutzungsrecht durch den Veranstalter beinhaltet die folgende Rechte:

a) Das Recht zur öffentlichen Wiedergabe gemäß § 15 Abs. 2 UrhG beinhaltet
insbesondere das Recht, das Bild u. a. auf Webseiten und im Wege anderer
elektronischer Veröffentlichungen zugänglich zu machen oder einzelnen
Personen zu übermitteln.

b) Das Recht, das Bild im Rahmen des branchenüblichen Sinn zu bearbeiten.
Hierunter fallen insbesondere Größen- und Formatänderungen, Zuschnitt,
Layouting und Farbveränderungen, soweit diese Bearbeitungen keine
entstellende oder persönlichkeitsrechtsverletzende Wirkung haben.

3.4 Die Bilder dürfen ohne weitere Zustimmung des Veranstalters an Dritte (Vergabe von Unterlizenzen) weitergegeben und in deren Datenbanken eingepflegt werden, solange sie unter den gleichen Bedingungen veröffentlicht werden.

3.5 Die Nutzung der Bilder und die Einräumung von Unterlizenzen erfolgt
unentgeltlich.

3.6 Die Nutzung erfolgt unter der Nennung des Urhebers. Sollte dies einmal nicht möglich sein, verzichtet der Urheber vorab ausdrücklich auf sein Recht auf Urhebernennung.

3.7 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Urheber der Bilder zu nennen.

3.8 Der Veranstalter versichert, dass er zur Einräumung der vereinbarten
Nutzungsrechte befugt ist. Er versichert ferner, dass der Einräumung der
Nutzungsrechte und der vorgesehenen Verwendung der Bilder keine Rechte
Dritter entgegenstehen, insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte von etwa auf den Bildern zu sehenden Personen. Darüber hinaus stellt der Veranstalter den Nutzer von allen Ansprüchen frei, die von Dritten gegen ihn wegen der Verletzung von Rechten geltend gemacht werden. Dies betrifft ausdrücklich auch etwaige Ansprüche des Urhebers, wenn dieser der Nutzung nicht zugestimmt hat oder sein Anspruch auf Urhebernennung verletzt wurde.

3.9 Die Angabe des Urhebers ist wie folgt zu übermitteln:
Copyright/Quelle: Name des Fotografen, ©Name der Institution
Beispiel: Max Mustermann, ©Musterhaus
CC-Lizenzen: CC0, CC BY oder CC BY-SA plus Versionsangabe


§ 4 Meldung von Veranstaltungen

Die Eingabe der Veranstaltungsdaten erfolgt durch die Stadt Wetzlar. Die
Veranstaltungshinweise sind ausschließlich per E-Mail an veranstaltungenwetzlarde zu melden. Dabei sind die unter § 2 aufgelisteten Daten anzugeben.

§ 5 Redaktion

Die Redaktion für den Online-Veranstaltungskalender liegt bei der Stadt Wetzlar/Kulturamt. Die Redaktion entscheidet nach Überprüfung des Inhalts über die Veröffentlichung von Veranstaltungen. Texte können gekürzt und redaktionell bearbeitet werden.

§ 6 Ausschluss von Veranstaltungen

Der Veranstaltungskalender der Stadt Wetzlar ist ein freiwilliges und unentgeltliches Angebot. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung von Veranstaltungen besteht aus diesem Grund nicht. Die Stadt Wetzlar ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral. Veranstaltungen vonParteien und politischen Gruppierungen werden daher nicht veröffentlicht. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die rein kommerziellen Zwecken dienen oder nicht an feste Termine gebunden sind. Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebietes werden nur dann veröffentlicht, wenn hieran ein besonderes Interesse der Stadt Wetzlar besteht.

Nicht aufgenommen werden Veranstaltungen der folgenden Kategorien:

  • Seminare
  • Workshops
  • religiöse Veranstaltungen
  • mehrtägige oder wiederkehrende Kurse wie Sport-, Tanz- oder Freizeit- und Gesundheitskurse

Ausgenommen sind die Angebote der Stadt Wetzlar.

§ 7 Ausschluss von Ansprüchen

Die Stadt Wetzlar ist als Betreiber des Online-Dienstes bemüht, möglichst fehlerfrei und ohne Unterbrechung für die Bereitstellung des Veranstaltungskalenders zu sorgen. Ansprüche aus inhaltlichen oder technischen Fehlern sind ausgeschlossen. Für die Inhalte der zugesandten Texte und Bilder sind allein die Veranstalter verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Wahrung von Bild- und Urheberrechten. Die Stadt Wetzlar haftet nicht für Nachteile, die durch die Nichtveröffentlichung von Veranstaltungen, Terminänderungen oder -ausfällen entstehen. Änderungen und Absagen von Veranstaltungen sind unverzüglich per E-Mail an veranstaltungenwetzlarde zu melden.

Wetzlar, Mai 2024