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Der öffentliche Verkehrsraum steht grundsätzlich allen Menschen zur Verfügung.
Außenbewirtschaftung
© Sabine Glinke

An einigen Orten ist es allerdings möglich, dass dieser beispielsweise für die Außenbewirtung einer Gaststätte exklusiv zur Verfügung gestellt werden kann. Dabei ist es wichtig, die Nutzbarkeit der Fläche für alle übrigen Verkehrsteilnehmer nicht unzumutbar einzuschränken.

Sie sind Gastronom und wollen ihren Gästen bei sommerlichen Temperaturen neben der Bewirtung in der Gaststätte auch im freien Speisen und Getränke anbieten?

Je nach Örtlichkeit ihrer Gaststätte ist dies kein Problem. Der >>Gewerbeaußendienst des Ordnungsamtes der Stadt Wetzlar berät Sie und schaut sich mit Ihnen die Situation vor Ort an. Wichtig ist, dass immer noch eine ausreichende Restbreite für Fußgänger vorhanden ist oder auch Rettungsfahrzeuge durch die Außenbewirtschaftung nicht behindert werden. Anwohner dürfen nicht belästigt werden.

Um die nötigen Erlaubnis zu beantragen, nutzen Sie bitte diesen >>Antrag.

Sobald Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, können Sie ihre Gäste im Außenbereich ihrer Gaststätte willkommen heißen.