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Allgemeine Informationen

Im Wege der Voksabstimmung wirkt das Volk an der Verfassungsgebung mit. Ein verfassungsänderndes Gesetz wird nur wirksam, wenn das Volk dem vom Landtag mit absoluter Mehrheit verabschiedeten Gesetz mit der Mehrheit der gültigen Stimmen zustimmt.

So wurde im Jahre 2001 der Verlängerung der Wahlperiode des Landtags auf fünf Jahre, der Aufnahme des Sports in die Verfassung und der Einführung des Konnexitätsprinzips in die Verfassung zugestimmt und 2011 fand die Volksabstimmung über das "Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse)" statt.

Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Der Hessische Landtag hat am 24. Mai 2018 die folgenden 15 Gesetze zur Änderung und Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen sowie Erläuterungen zu den einzelnen Gesetzen beschlossen. 

Eine Verfassungsänderung kommt dadurch zustande, dass der Landtag ein entsprechendes Gesetz beschließt, dem das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt ( Artikel 123 Absatz 2 der Hessischen Verfassung).

Die Landesregierung hat den 28. Oktober 2018 (Landtagswahl) als Termin für die Volksabstimmungen bestimmt.

Bei der Volksabstimmung wird auf dem Stimmzettel hinter jeder der 15 Änderungen ein "Ja" oder "Nein" zum Ankreuzen stehen (Einzelabstimmung).
Wer mit allen Änderungen einverstanden ist, hat auf dem Stimmzettel die Option, allen Änderungen auf einmal zuzustimmen (Einheitliche Abstimmung).

Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt am Montag, 29. Oktober 2018, ähnlich wie bei den Kommunalwahlen, durch die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Neuen Rathaus.