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Allgemeine Informationen

Das Europäische Parlament setzt sich zurzeit aus 751 Abgeordneten zusammen.

Nach dem deutschen Europawahlgesetz können die Parteien entweder Landeslisten oder Bundeslisten aufstellen: Wahlkreise, in denen Abgeordnete direkt gewählt werden, gibt es nicht.

An der Europawahl in Deutschland können auch hier lebende Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der EU teilnehmen. Ebenso sind Deutsche, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen, auch dort wahlberechtigt. Um eine mehrfache Teilnahme an der Wahl auszuschließen werden die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse zwischen den Mitgliedstaaten abgeglichen.

Bei der letzten Europawahl im Jahr 2019 waren 96 Abgeordnete aus der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen. Davon sind zwei Bewerber der CDU, eine Bewerberin und ein Bewerber der SPD, ein Bewerber von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eine Bewerberin der PIRATEN mit Wohnsitz in Hessen ins Europäische Parlament gewählt worden.

Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme.

Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.