Bauleitplanung der Stadt Wetzlar
- Bebauungsplan Nr. 219 „Eiserne Hand“ – 2. Änderung, Stadtbezirk Silhöfer Aue / Westend
- Bebauungsplan Nr. 215 „Gebiet zwischen Neustadt, Uferstrasse, Dill und Hainstrasse“ – 1. Änderung und Erweiterung, Wetzlar Kernstadt
- 78. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gebiet zwischen Neustadt, Uferstrasse, Dill und Hainstrasse“
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Bebauungsplan Nr. 219 „Eiserne Hand“ – 2. Änderung, Stadtbezirk Silhöfer Aue / Westend
Verfahren: | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Zeitraum: | Montag, 14. Oktober 2024, bis einschließlich Montag, 11. November 2024 |
Ort der Auslegung: |
Foyer des Neuen Rathauses Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich. |
Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
Ansprechpartner: | Grischa Wunderlich |
Unterlagen |
Bebauungsplan Nr. 215 „Gebiet zwischen Neustadt, Uferstrasse, Dill und Hainstrasse“ – 1. Änderung und Erweiterung, Wetzlar Kernstadt
Verfahren: | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Zeitraum: | Montag, 21. Oktober 2024, bis einschließlich Montag, 25. November 2024 |
Ort der Auslegung: |
Foyer des Neuen Rathauses Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich. |
Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
Ansprechpartner: | Grischa Wunderlich |
Unterlagen |
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78. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gebiet zwischen Neustadt, Uferstrasse, Dill und Hainstrasse“
Verfahren: | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Zeitraum: | Montag, 21. Oktober 2024, bis einschließlich Montag, 25. November 2024 |
Ort der Auslegung: |
Foyer des Neuen Rathauses Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich. |
Stellungnahmen: |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. |
Ansprechpartner: | Grischa Wunderlich |
Unterlagen |
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