Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Asylantrag
Überblick
Beschreibung
In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Grundgesetz Art. 16 a) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention). Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte in einer der Außenstellen des "Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)", die sich jeweils in unmittelbarer Nähe Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung befinden.
>> Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Details
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Ausländerbüro | +49 6441 115 | auslaenderbuerowetzlarde |