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Niederlassungserlaubnis 

Überblick

Beschreibung

Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.

Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung.

Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Vor Einführung des Zuwanderungsgesetzes gab es die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Diese beiden Begriffe wurden unter dem Begriff „Niederlassungserlaubnis“ zusammengefasst. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass jeglicher Aufenthaltstitel nach einem Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten erlischt! Sollten Sie einen längeren Auslandsaufenthalt beabsichtigen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin nach Ausnahmemöglichkeiten.

Kontaktdaten

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Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

  • Gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag 
  • Aktuelle Einkommensnachweise
    (z. B. die letzten drei Verdienstabrechnungen, Rentenbescheid, Sozialleistungsbescheide, bei Selbständigen den letzten Einkommenssteuerbescheid und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  • Mietvertrag und Wohnraumbescheinigung bzw. bei Wohneigentum der Grundbuchauszug
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
  • Nachweis über 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung

Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrem konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, erfahren Sie telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung von Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin.

Gebühren

Erteilung: 113€

Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 124 €

Niederlassungserlaubnis für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr

Minderjährige: 55 €

Volljährige: 113 €

Für WETZLAR gilt:

Die Gebühr für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beträgt zwischen 135,00 € und 250,00 €, für Minderjährige 55,00 €. Eventuell sind Sie von der Gebühr befreit - nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin.

Hinweise

Für WETZLAR gilt:

Der Ihnen vom Ausländerbüro erteilte Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EG und blaue Karte EU) wurde bisher als Etikett in Ihr Reisedokument geklebt. Ab dem 1. September 2011 wird der „elektronische Aufenthaltstitel“ (eAT) im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt.

Der elektronische Aufenthaltstitel besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und – ab einem Lebensalter von 6 Jahren – zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.

Zur Einführung des eAT wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Grundlage hierfür sind die EU-Verordnungen Nummer 1030/2002 und Nummer 380/2008. Ziel ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Es wird für jeden Drittstaatsangehörigen ein eigener eAT ausgestellt.

Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit. Wenn Sie über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen, brauchen Sie also keinen neuen elektronische Aufenthaltstitel zu beantragen.

Wie auch der neue Personalausweis dem deutschen Bürger, wird der eAT dem ausländischen Mitbürger die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen eröffnen und so helfen, Zeit und Kosten zu sparen. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktionen (elektronischer Identitätsnachweis und elektronische Unterschriftsfunktion) ist freiwillig und kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.

Das neue Dokument wird durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin produziert.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
  Ausländerbüro  +49 6441 115  auslaenderbuerowetzlarde