Sprungmarken
Suche
Suche

Ordnungs-, Verkehrs- und Gewerberecht 

Überblick

Beschreibung

In unseren Teams (siehe unten) erledigen wir zahlreiche Leistungen aus dem Ordnungs-, Verkehrs- und Gewerberecht für Sie. 

Der Gewerbeaußendienst überwacht Gewerbebetriebe in Wetzlar und organisiert zudem die Wochenmärkte der Stadt Wetzlar.

Im Alltag gibt es viele Berührungspunkte mit den Leistungen des Teams Verkehrssicherheit, das sich insbesondere um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs kümmert. Hierzu gehören die Entscheidungen darüber, wo welche Verkehrszeichen aufgestellt oder Markierungen sowie Zebrastreifen angebracht werden müssen, welche Umleitungen - zum Beispiel bei Baustellen - gewählt werden oder wo Änderungen der Vorfahrt vorgenommen werden müssen. Auch Anträge für Schwerlastverkehr werden hier bearbeitet und entsprechende Auflagen vorgegeben.

Wenn Verkehrsteilnehmer gegen Verkehrsregeln verstoßen, erhalten sie in der Regel einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarngeldangebot bis zu 55 Euro. Die Höhe des Verwarnungsgeldes bei Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach dem in Deutschland bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Zusätzliche Kosten wie Gebühren und Auslagen werden bei der Verwarnung im Gegensatz zum Bußgeldbescheid nicht erhoben. Ein Anrecht des Betroffenen auf die kostengünstigere Verwarnung anstelle eines Bußgelbescheides besteht jedoch nicht. Die Verwarnung dient der Vermeidung eines förmlichen Verwaltungsverfahrens. Eine Verwarnung wird nur wirksam, wenn der Betroffene mit der Verwarnung einverstanden ist und das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzten Frist, in der Regel 1 Woche, bezahlt.

Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8-12 Uhr
Donnerstag: 14-16 Uhr

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Telefax +49 6441 99-3204