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Erschließung

Ist das Grundstück für einen geplanten Neubau „erschlossen“?

Ist eine ausreichend ausgebaute Straße vorhanden, sind bereits Anschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen zum Grundstück gelegt bzw. können Anschlüsse an die Ver- und Entsorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Abwasser) hergestellt werden?

Ohne ausreichend benutzbare Erschließungsanlagen, welche die Gebäude an den öffentlichen Straßenverkehr anschließen und für die Versorgung bzw. Entsorgung ausreichend dimensioniert sind, ist ein Grundstück nicht bebaubar. Ein Rechtsanspruch des/

der Grundstückseigentümers/in auf Erschließung eines Grundstückes besteht nicht.

Ist Ihr Grundstück noch nicht erschlossen, so sollten Sie die für die Erschließung anfallenden Kosten unbedingt in der Finanzierungsplanung berücksichtigen. Hier sind die Erschließungsbeiträge, Abwasserbeiträge, Kostenerstattungsbeträge für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und die Kanalhausanschlusskosten einzukalkulieren. Ob es sich um ein erschlossenes Grundstück handelt und ob etwaige Beiträge ausstehen bzw. zukünftig anfallen, ist in der Regel im Rahmen der Finanzierung der Baumaßnahme durch eine Erschließungsbeitragsbescheinigung nachzuweisen. Diese Bescheinigung wird durch das Tiefbauamt der Stadt Wetzlar ausgestellt.

Beachten Sie bitte, dass eine eventuelle Erschließung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bevor Sie Ihre derzeit genutzte Wohnung bzw. Ihr jetziges Haus verkaufen oder das bestehende Mietverhältnis kündigen. Des Weiteren ist von Ihnen zu beachten, dass Sie beim Neubau Ihres Hauses bei noch nicht endgültig hergestellten Erschließungsanlagen (Straße etc.) die zukünftige Ausbauhöhe dieser Anlage betrachten. (D.h. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Hof einfahrt die zukünftige Straßenhöhe)

Entwässerungsantrag

Bei einem Neu- oder Umbau muss zu dem Bauantrag ein Entwässerungsantrag
beigefügt werden, aus dem hervorgeht, wie das Grundstück entwässert werden soll. Hierzu ist im Besonderen die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Wetzlar zu beachten.

Auskünfte zu:

  • Grundstücksbeiträgen: 06441/99-6610
  • Ausbauhöhen: 06441/99-6645
  • Entwässerungsantrag: 06441/66-6647

Für Fragen zur Energieversorgung (Strom, Wasser, Gas) Ihres Grundstücks wenden Sie sich bitte an:

enwag Wetzlar
Hermannsteiner Straße 1
35576 Wetzlar
Telefon: 06441/939-0
Telefax: 06441/939-211
Email: kontaktenwagde