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Das Land Hessen fördert den Wohnungsbau mit verschiedenen Wohnungsbauprogrammen:

  • Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienwohnhauses oder einer neuen Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Baudarlehen bis zu 120.000,- Euro
  • Erwerb von Gebrauchtimmobilien zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Darlehen-Bestandserwerb bis zu 100.000,- Euro.

Bevorzugt werden Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht.

Fördervoraussetzungen sind unter anderem die Einhaltung der Einkommensgrenzen, der Wohnflächengrenzen, die Tragbarkeit der Belastung, angemessene Gesamtkosten für das Objekt und eine gesicherte Finanzierung mit einem angemessenen Eigenkapitalanteil. Der Bau darf noch nicht begonnen sein, und der Kaufvertrag für das Objekt darf noch nicht abgeschlossen sein.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Förderung eines behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Zuschuss bis zu 12.500,--Euro. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück.

Bei allen Förderprogrammen besteht kein Rechtsanspruch.

Die Antragstellung für die Stadt Wetzlar und die dazu gehörenden Stadtteile erfolgt beim Bauordnungsamt.