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Wohnung Abmeldung 

Kurzbeschreibung

Sie benötigen für dieses Anliegen einen Termin. Diesen können Sie online vereinbaren! Den Link finden Sie unten unter "Anträge, Downloads und Links".

Überblick

Beschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Für WETZLAR gilt:

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands (Inland) müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen lediglich bei der Meldebehörde der Zuzugsgemeinde anmelden. Diese informiert dann im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde.

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie diese Wohnung bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit der Hauptwohnung gemeldet sind, abmelden.

Wenn Sie den Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern wollen, müssen Sie dies grundsätzlich ebenfalls gegenüber der Meldebehörde erklären, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Falls Sie eine in Wetzlar liegende Nebenwohnung abmelden möchten, können Sie dies auch über den Link unter dem Punkt „Anträge, Downloads und Links“ selbstständig veranlassen.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Bearbeitungszeit

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Hinweise

Dr. Laier, RL VII2 BMI

Anträge, Downloads und Links

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
  Stadtbüro  +49 6441 115  stadtbuerowetzlarde