Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Verstöße rote Ampel
Überblick
Beschreibung
Das Rotlicht an der Ampel übersehen, dafür dann aber ein rotes Blitzlicht wahrgenommen?
Das kann schon mal passieren, sei es aus Unachtsamkeit, zu hoher Geschwindigkeit oder weil man dachte, man schafft es noch bei gelb über die Ampel zu fahren.
In jedem Fall stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die vom Regierungspräsidium Kassel verfolgt wird. Sie erhalten 2 bis 4 Wochen nach dem Verstoß die „unerfreuliche“ Post im Briefkasten.
Diese Überwachungsanlagen stellen einen wichtigen Teil der Verkehrssicherheit dar, verhindern sie doch gefährliche Situationen oder gar Unfälle.
Die Anlagen machen immer zwei Fotos, um feststellen zu können, ob Sie vielleicht nur einem Einsatzfahrzeug Platz gemacht haben, etwas zu spät auf der Bremse waren und trotzdem noch anhielten, oder ob es sich um einen qualifizierten Verstoß mit Durchfahrt handelte. Daher empfiehlt sich immer erst einmal Ruhe zu bewahren und abzuwarten. Sie erhalten ausreichend Zeit zur Stellungnahme, sobald die Post bei Ihnen eingeht.
Übrigens: Auf dem Brief finden Sie Zugangsdaten zur Online-Anhörung. Dort können Sie auch direkt die Fotos einsehen.
Kontaktdaten
| Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
Auf jedem Bescheid bzw. jedem Schreiben der Bußgeldbehörde befindet sich ein Aktenzeichen. Dieses Aktenzeichen ist bei allen Eingaben sowie bei Zahlungen anzugeben.
Gebühren
Die Höhe der im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße wird mit Hilfe des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges festgesetzt.
Außer der Geldbuße werden mit dem Bußgeldbescheid als Verfahrenskosten noch Gebühren, die von der Höhe der Geldbuße abhängig sind und mindestens 25,00 Euro betragen, sowie Auslagen z. B. für die Postzustellung oder sonstige Aufwendungen der Bußgeldbehörde erhoben.
Bearbeitungszeit
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung eingelegt werden.
Zwei Wochen, nachdem der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, wird er rechtskräftig, sofern kein Einspruch eingelegt wurde. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine weitere Frist von 2 Wochen, in denen der im Bußgeldbescheid ausgewiesene Betrag zu bezahlen ist.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Name | Telefon | E‑Mail |
|---|---|---|
| Herr Marco Graf | +49 6441 99-3218 | gadwetzlarde |


