Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Voranzeige Sterbefall
Überblick
Beschreibung
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Für WETZLAR gilt:
Der Tod einer in Wetzlar verstorbenen Person wird vom Standesamt Wetzlar beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils maßgeblich ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.
Sofern Sie ein Bestattungsinstitut beauftragt haben, wird sich dieses um die Formalitäten im Standesamt kümmern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bestattungsinstituts werden die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und auftragsgemäß die Sterbeurkunden in Empfang nehmen.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftStandesamt im Alten RathausHauser Gasse 17 35578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Bearbeitungszeit
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Anträge, Downloads und Links
Online-Dienste
Die Voranzeige eines Sterbefalls können Sie direkt online durchführen:
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Standesamt | +49 6441 115 | standesamtwetzlarde |