Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Parkausweis für Bewohner
Überblick
Beschreibung
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.
Für WETZLAR gilt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
- bisheriger Bewohnerparkausweis
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) beim Stadtbüro vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Das Bewohnerparken ist beschränkt auf den Bereich der Altstadt und das Bannviertel.
Voraussetzung für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises ist der erste Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in der Altstadt (siehe entsprechende Straße).
Wurde der bisherige Bewohnerparkausweis verloren oder zerstört, ist dies durch eine formlose schriftliche Erklärung des Antragstellers/ der Antragstellerin glaubhaft zu machen.
Gebühren
Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 30,70 Euro pro Jahr. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, teilt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit.
Für WETZLAR gilt:
Pro Ausweis pro Jahr 30 Euro
Zahlungsart
Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte entrichtet werden
Rechtsgrundlagen
- § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt, Gebühren-Nr. 265
Anträge, Downloads und Links
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Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Stadtbüro | +49 6441 99-1234 | stadtbuerowetzlarde |