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Parkausweis für Bewohner 

Kurzbeschreibung

Dieses Anliegen können Sie eigenständig online mit dem Link unter dem Punkt „ Anträge, Downloads und Links“ beantragen.

Überblick

Beschreibung

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

Für WETZLAR gilt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
  • bisheriger Bewohnerparkausweis

Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) beim Stadtbüro vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

Das Bewohnerparken ist beschränkt auf den Bereich der Altstadt und das Bannviertel.

Voraussetzung für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises ist der erste Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in der Altstadt (siehe entsprechende Straße). 

Wurde der bisherige Bewohnerparkausweis verloren oder zerstört, ist dies durch eine formlose schriftliche Erklärung des Antragstellers/ der Antragstellerin glaubhaft zu machen.

Gebühren

Für WETZLAR gilt:

Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt pro Ausweis pro Jahr 60 Euro (ab 1.1.2024).

Zahlungsart

Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte entrichtet werden

Rechtsgrundlagen

Die neue rechtliche Grundlage „Gebührenordnung zur Erhebung von Park- und Bewohnerparkausweisgebühren (Parkgebührenordnung)" wird zu Beginn des Jahres 2024 an dieser Stelle abrufbar sein.

Anträge, Downloads und Links

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
  Stadtbüro  +49 6441 115  stadtbuerowetzlarde