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Fischereischein 

Kurzbeschreibung

Sie benötigen für dieses Anliegen einen Termin. Diesen können Sie online vereinbaren! Den Link finden Sie unten unter "Anträge, Downloads und Links".

Überblick

Beschreibung

Sie können im Stadtbüro und in den Stadtteilbüros einen Fischereischein beantragen oder verlängern lassen. Den Fischereischein benötigen Sie zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

Für WETZLAR gilt:

Bei der Erstausstellung des Fischereischeines ist die Beantragung eines Führungszeugnisses erforderlich, wenn die Fischereiprüfung länger als zwei Jahre zurückliegt.

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung

oder Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer

oder Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer

oder Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde

oder Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei

oder Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann

oder bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)

  • Passbild

Gebühren

Verwaltungsgebühr in EUR

Fischereiabgabe in EUR

Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

10

7,50

Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

18

27,00

Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

36

50,00

Fischereiabgabe Jugendliche (1 Jahr)                    

7,50

Fischereiabgabe Jugendliche (2 Jahre)                  

10,00

Fischereiabgabe Jugendliche: (3 Jahre)                

 

13,50

Fischereiabgabe Jugendliche: (4 Jahre)                

    

17,00

Ausländerfischereischein

5

7,50

Bearbeitungszeit

  • Geltungsdauer: Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.

Anträge, Downloads und Links

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
  Stadtbüro  +49 6441 115  stadtbuerowetzlarde