Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Bestattungen
Überblick
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Für WETZLAR gilt:
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
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Vergabe von Beerdigungs- und Trauerfeierterminen
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Vergabe von Grabstätten (Formular Wahlmöglichkeit einer Grabstätte)
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Grabmalgenehmigungen (Formular Grabmalantrag)
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Betreuung der Ehrenfriedhöfe
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftStadtbetriebsamtHenri-Duffaut-Straße 15 35578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
Für WETZLAR gilt:
1. Erdbestattung
- Amtliche Sterbeurkunde (Info Formular Merkblatt Erdbestattung)
- Antrag auf Durchführung einer Bestattung (Formular Bestattungsantrag)
2. Feuerbestattung
- Amtliche Sterbeurkunde, Leichenschauschein (Info Formular Merkblatt Feuerbestattung)
- Bescheinigung Erklärung zur Feuerbestattung (Formular Willenserklärung Feuerbestattung)
Gebühren
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Für WETZLAR gilt:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar.
Rechtsgrundlagen
Für WETZLAR gilt: