Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Baugenehmigung (Bauantrag)
Überblick
Beschreibung
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Am 6. Juni 2018 ist das Gesetz zur Neufassung der Hessischen Bauordnung und zur Änderung landesplanungs-, ingenieurberufs- und straßenrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen verkündet worden.
Die neue Hessische Bauordnung ist am 7. Juli 2018 in Kraft getreten. Den Text der neuen Hessischen Bauordnung finden Sie unter https://wirtschaft.hessen.de/bauen-und-wohnen-1
Zeitgleich mit der neuen HBO sollen auch der neue Bauvorlagenerlass sowie die neue Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) in Kraft treten. Weitere Information hierzu unter „Bauvorlagenerlass und Vordrucke“ und „H-VV TB“.
Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht nach §§ 63 oder 64 Hessische Bauordnung (HBO) 2018 baugenehmigungsfrei sind. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie bitte schriftlich.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich, außer beim Abbruch, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Für WETZLAR gilt:
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen und werden nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVL) bzw. den kommunalen Bauaufsichtsgebührensatzungen erhoben.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Bearbeitungszeit
Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.
Rechtsgrundlagen
- § 2 Hessische Bauordnung (HBO): Begriffe
- § 57 Hessische Bauordnung (HBO): Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser, Bauvorlageberechtigung
- § 66 Hessische Bauordnung (HBO): Baugenehmigungsverfahren
- § 69 Hessische Bauordnung (HBO): Bauantrag, Bauvorlagen
- § 71 Hessische Bauordnung (HBO): Beteiligung der Nachbarschaft
- § 75 Hessische Bauordnung (HBO): Baubeginn
Für WETZLAR gilt:
- Kommunale Bauaufsichtsgebührensatzung
Hessische Bauordnung
Baugesetzbuch
technische Regeln
Verwaltungsvorschriften
Wohnungseigentumsgesetz
Ortssatzungen
Erlasse
Magistratsvorlagen (Leitbild der Stadt Wetzlar)
Verordnungen
Richtlinien für Fliegende Bauten
Hinweise
Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit und der ordnungsgemäßen Abführung der Abgase durch den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (dies ist z. B. der bevollmächtigten Schornsteinfeger) in Betrieb genommen werden.