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EU-Wasserrahmenrichtlinie 

Überblick

Beschreibung

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie sind der Schutz und die Wiederherstellung eines guten Zustandes des Grundwassers und der Oberflächengewässer. So soll beim Grundwasser der gute mengenmäßige und chemische Zustand des Grundwassers und bei den Oberflächengewässern der gute ökologische und chemische Zustand erreicht bzw. sichergestellt werden.

Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erarbeiten die Länder Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die alle sechs Jahre fortgeschrieben werden müssen. Die aktuelle Bewirtschaftungsperiode des Hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms läuft von 2015-2021.

An wen muss ich mich wenden?

Die Regierungspräsidien sind in Zusammenarbeit mit den Unteren Wasserbehörden für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich. Als Träger der Unterhaltungslast haben die Kommunen die Aufgabe die Wasserrahmenrichtlinie an den Gewässern in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Bei Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie gibt Ihnen das Amt für Umwelt und Naturschutz gerne Auskunft.

Kontaktdaten

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Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

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Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
 Herr Felix Schindelbeck  +49 6441 99-3907  felix.schindelbeckwetzlarde