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Ortsgerichtsangelegenheiten 

Überblick

Beschreibung

  • öffentlich beglaubigte Unterschrift
  • beglaubigte Abschrift
  • Nachlass sichern lassen (§ 1960 BGB)
  • den Wert schätzen lassen von 
     -  Grundstücken,
     -  beweglichen Sachen, 
     -  Nutzungen eines Grundstücks, 
     -  Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, 
     -  Schäden an einem Grundstück.

Bitte wenden Sie sich zwecks Terminabsprachen direkt an die Ortsgerichtsvorsteher/innen (dargestellt nach Stadtteilen).

Sprechzeiten:

Nach telefonischer Vereinbarung.   
Herr Brück ist dienstags und donnerstags jeweils von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung erreichbar

Kontaktdaten

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Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.