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Arbeitsjubiläen 

Überblick

Beschreibung

Arbeitnehmer/innen, die ihr 40- bzw. 50-jähriges Arbeitsjubiläum begehen, werden von der Hessischen Landesregierung und der Stadt Wetzlar besonders geehrt. Gemäß dem Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten können Arbeitgeber/innen und/oder Betriebsrat der in der Kernstadt Wetzlar oder einem Stadtteil ansässigen Unternehmen die Anregung zur Ehrung vornehmen. Die Anregung sollte spätestens zwei Monate vor dem Jubiläumsdatum beim Magistrat der Stadt Wetzlar eingereicht werden.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Ehrungsordnung