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Fachstelle für ambulante Erziehungshilfen  

Überblick

Beschreibung

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als selbstständige Honorarkraft im Rahmen der ambulanten Erziehungshilfe?

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit als

  • Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß §31 SGB VIII
  • Erziehungsbeistand gemäß §30 SGB VIII

Die Fachstelle leistet in der Koordination:

  • Klärung der Zugangsvoraussetzungen
  • Sichten der Bewerbungsunterlagen
  • Durchführung von Vorstellungsgesprächen
  • Vermittlung und Koordination von Einsatzstellen
  • Fachlicher Austausch und Fortbildungen nach Absprache

Sie möchten eine ambulante Erziehungshilfe beantragen? Dann wenden Sie sich bitte an den Allgemeinen Sozialen Dienst.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Telefon  +49 6441 99-5111
Adresse

Anschrift

Jugend- und Sozialrathaus
Karl-Kellner-Ring 35
35576 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss, dort gibt es auch eine barrierefreie Toilette. Die anderen Stockwerke sind nicht barrierefrei.

Details

Unterlagen

  • Vollständige Bewerbungsunterlagen
  • Unterlagen über berufliche Qualifikationen, soweit vorhanden
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung mit einem Formular, das beim Erstgespräch ausgehändigt werden kann)

Gebühren

Für die Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses fallen Gebühren an, die von der Bewerberin/dem Bewerber zu tragen sind.

Rechtsgrundlagen

SGB VIII, HKJGB, Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch