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Jugendhilfe in Strafsachen 

Kurzbeschreibung

Die Fachkräfte unterstützen straffällig gewordene Jugendliche zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr sowie junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr im gesamten Strafverfahren. Ziel ist es, die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft auf Grundlage der Lebenssituation der jungen Menschen bei einer angemessenen Straffindung zu unterstützen und durch gezielte Information, Beratung und Unterstützung weitere Straftaten auf Seiten der jungen Menschen zu vermeiden.

Überblick

Beschreibung

Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:

Information und Beratung

  • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
  • die möglichen Folgen der Straftat,
  • Datenschutz und Vertrauensschutz,
  • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
  • bei Problemen und Schwierigkeiten in
    • Schule, Beruf und Ausbildung,
    • Familie und Wohnen,
    • Freizeit sowie bei
    • Schulden;

Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

  • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
  • Zukunftsperspektiven,
  • Hintergründe der Straftaten,
  • Jugendhilfemaßnahmen;

Unterstützung

  • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
  • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

Betreuung

  • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

Vermittlung und Begleitung von

  • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.

Für WETZLAR gilt:

Für Jugendliche und junge Erwachsene:

Information und Beratung über

  • den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens
  • die möglichen Folgen der Straftat
  • Hilfen zur Erziehung 

Unterstützung

  • im Jugendgerichtsverfahren
  • bei Problemen und Schwierigkeiten in
    • Schule, Beruf und Ausbildung
    • Familie und Wohnen
    • Freizeit
    • Schulden 

Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht über

  • die persönliche Biografie und Lebenssituation
  • Zukunftsperspektiven
  • Hintergründe der Straftaten
  • Jugendhilfemaßnahmen
  • Überwachung von Auflagen und Weisungen 

Für Eltern:

  • Informationen über das Strafverfahren
  • Informationen über mögliche Folgen der Straftat
  • Aufklärung über Hilfen zu Erziehung zur Überwindung von erzieherischen Schwierigkeiten

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Telefon  +49 6441 99-5111
Adresse

Anschrift

Jugend- und Sozialrathaus
Karl-Kellner-Ring 35
35576 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss, dort gibt es auch eine barrierefreie Toilette. Die anderen Stockwerke sind nicht barrierefrei.

Details

Rechtsgrundlagen

SGB VIII, HKJGB, Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch

Hinweise

Team Nord   Team Süd
Altenberger Straße   Altstadt
Blasbach   Büblingshausen
Dahlheim   Dutenhofen
Dillfeld   Münchholzhausen
Garbenheim   Nauborn
Hauserberg   Nauborner Straße
Hermannstein   Silhöfer Aue
Naunheim   Steindorf
Neustadt   Stoppelberger Hohl
Niedergirmes   Sturzkopf

Anträge, Downloads und Links

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
 Frau Seelbach  +49 6441 99-5192  seelbach.sozialerdienstwetzlarde
 Frau Soma  +49 6441 99-5139  Soma.sozialerdienstwetzlarde