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Sorgeerklärung 

Überblick

Beschreibung

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind durch  Beurkundung einer Sorgeerklärung im Jugendamt erhalten.

Wenn eine volljährige Mutter nicht verheiratet ist, hat sie mit der Geburt Ihres Kindes grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind inne.

Für eine gemeinsame elterliche Sorge beider – nicht miteinander verheirateten - Elternteile müssen beide Elternteile entsprechende Sorgeerklärungen abgeben. Die Sorgeerklärungen können auch vor Geburt des Kindes abgegeben und müssen beurkundet werden. Dies ist kostenfrei beim Jugendamt möglich. Wurden durch die Eltern Sorgeerklärungen abgegeben, steht mit dem Tod eines Elternteils die elterliche Sorge automatisch dem überlebenden Elternteil allein zu.

Durch eine Trennung ändert sich nichts an der gemeinsamen Sorge für das gemeinsame Kind.

Will die Mutter oder der Vater die gemeinsame Sorge beenden, so ist dies nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts möglich.

Wenn die beiden Elternteile zu einem späteren Zeitpunkt heiraten, steht ihnen - auch wenn vorher keine Sorgeerklärungen abgegeben wurden - von diesem Zeitpunkt an die elterliche Sorge gemeinsam zu.

Beim Jugendamt des Geburtsortes des Kindes wird ein Sorgeregister geführt. Ein Negativtestat (ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorge der Mutter, wenn diese nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist oder war und keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde) wird der Mutter beim für das Kind zuständigen Jugendamt (Wohnort des Kindes) ausgestellt und wird bei vielen Behörden als Beleg für die alleinige elterliche Sorge verlangt.

Wenn Sie in Wetzlar oder einem Stadtteil von Wetzlar wohnen, können Sie sich an uns wenden. Falls Sie jedoch in einer anderen Gemeinde wohnen, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Für Gemeinden außerhalb Wetzlars, die im Lahn-Dill-Kreis liegen, ist dies beispielsweise das Jugendamt des Lahn-Dill-Kreises, Telefon 06441-407-0.

Zur Erstellung eines Negativtestates benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises sowie der Geburtsurkunde Ihres Kindes. Beides können Sie uns über unseren digitalen Briefkasten zukommen lassen.

Kontaktdaten

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Adresse

Anschrift

Jugend- und Sozialrathaus
Karl-Kellner-Ring 35
35576 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss, dort gibt es auch eine barrierefreie Toilette. Die anderen Stockwerke sind nicht barrierefrei.

Details

Rechtsgrundlagen

BGB

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
 Frau Martens  +49 6441 99-5132  claudia.martenswetzlarde
 Frau Schwarz  +49 6441 99-5133  katrin.schwarzwetzlarde