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Beistandschaften 

Kurzbeschreibung

Die Beistandschaft ist ein freiwilliges und kostenfreies Hilfsangebot des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung des Kindesunterhaltes.

Überblick

Beschreibung

Die Beistandschaft ist ein freiwilliges und kostenfreies Hilfsangebot des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung des Kindesunterhaltes.

Die Beistandschaft kann durch den allein sorgeberechtigen  Elternteil beantragt werden. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann der  Elternteil den Antrag stellen in dessen Haushalt das Kind lebt.

Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind normalerweise lebt.

Der Antrag muss schriftlich vom berechtigten Elternteil bei dem für seinen Wohnort zuständigen Jugendamt gestellt werden. Es ist zu empfehlen, hierfür ein persönliches/telefonisches Beratungsgespräch bei dem zuständigen Ansprechpartner zu vereinbaren.

Die Beistandschaft kann für zwei Bereiche beantragt werden:

  1. Die Vaterschaftsfeststellung

Durch die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft oder die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft entstehen unterhalts- und erbrechtliche Folgen. Jedes Kind hat ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.

Der Beistand berät Sie über die Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung und unterstützt und begleitet Sie während des ganzen Verfahrens. Wird ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft vor Gericht gestellt, vertritt der Beistand das Kind vor dem Familiengericht.

  1. Die Geltendmachung von Unterhalt

Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich die Unterhaltsansprüche und auch Erbrechte des Kindes ab.

Der Beistand prüft die Einkommensverhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils und ermittelt die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes. Er sorgt dafür, dass dieser Unterhaltsbetrag auch in Form eines Unterhaltstitels festgeschrieben wird. Dies kann im Wege der freiwilligen Verpflichtung in Form einer Urkunde im Jugendamt geschehen oder im Wege eines Antrages vor dem Familiengericht. Auch in diesem Verfahren vertritt der Beistand das Kind vor Gericht. Die Titulierung ist eine Absicherung für Ihr Kind. Hierdurch ist sichergestellt, dass der verpflichtete Elternteil seiner Zahlungspflicht nachkommt. Tut er dies nicht, kann die Vollstreckung des Unterhalts durch  Pfändungsmaßnahmen u. ä. erfolgen.

Die Beistandschaft endet, wenn:

  • der berechtigte Elternteil dies schriftlich beantragt,
  • bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes,
  • bei Entzug der elterlichen Sorge,
  • wenn das Kind ins Ausland verzieht. 

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Jugend- und Sozialrathaus
Karl-Kellner-Ring 35
35576 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

  • Ggfs. bereits vorhandene Unterhaltstitel, Scheidungsurteil, Sorgerechtsentscheidung 
  • Geburtsurkunde/Geburtsanzeige des Kindes

Rechtsgrundlagen

BGB, SGB VIII, ZPO, usw.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
 Frau Martens  +49 6441 99-5132  claudia.martenswetzlarde
 Frau Schwarz  +49 6441 99-5133  katrin.schwarzwetzlarde