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Verbrennen pflanzlicher Abfälle 

Überblick

Beschreibung

  • Anzeige der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen Entgegennahme
  • Das Verbrennen von pflanzlichem Abfall auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, oder von Stroh auf abgeernteten Feldern muss spätestens zwei Werktage im Voraus beim Ordnungsamt angemeldet werden.
  • Voraussetzungen:
    • Die pflanzlichen Abfälle müssen trocken sein und dürfen nur unter ständiger Aufsicht von mindestens einer, bei der Verbrennung von Stroh zwei zuverlässigen Personen und bei trockenem Wetter verbrannt werden. 
    • Das Verbrennen ist von Montag bis Freitag von 8.00-16.00 Uhr, samstags von 8.00-12.00 Uhr erlaubt.
    • Es dürfen keine zusätzlichen Stoffe (zum Beispiel Spiritus oder Brandbeschleuniger) verwendet werden.
    • Es sind Mindestabstände zu Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen, Grundstücksgrenzen, Bundesautobahnen, Lagern, zu Betrieben, sonstigen öffentlichen Verkehrswegen, Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden, Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern einzuhalten.
    • Das Verbrennen im Umkreis von Startbahnbezugspunkt von Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen ist nur mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsichtsstellen oder Flugleitungen erlaubt. 
  • Das Verbrennen von forstlichen Abfällen im Wald ist nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr zulässig, soweit dies aus forstwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. 
  • Besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr ist das Abbrennen nicht erlaubt.
  • Wenn auf Ihrem Grundstück pflanzliche Abfälle anfallen, die Sie nicht durch Verrotten, Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren beseitigen können, dürfen Sie diese unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrennen.
  • Auch das Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Feldern ist möglich, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen beim Abbrennen des Strohs einhalten.
     

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise

Im Einzelfall kann die untere Wasserbehörde Ausnahmen bei der Beseitigung der pflanzlichen Abfälle zulassen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. 

Anträge, Downloads und Links

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
  Stadtbüro  +49 6441 115  stadtbuerowetzlarde