Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Überblick
Beschreibung
Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, können außerhalb von bebauten Ortsteilen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht durch Verrotten, insbesondere Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren, zugeführt werden können!
Anzeigen für Verbrennung von pflanzlichen Abfällen müssen 48 Stunden vor dem beabsichtigten Abbrand beim Ordnungsamt, Stadtbüro, angezeigt werden. Dieser Vorgang ist ab sofort online (unten über Anträge, Downloads, Links) möglich. Eine persönliche Vorsprache im Stadtbüro oder Stadtteilbüro ist somit nicht mehr erforderlich.
Zulässige Verbrennungszeiten sind:
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Abbrand darf nur unter ständiger Aufsicht einer zuverlässigen Person und bei trockenem Wetter erfolgen. Starke Hitzestrahlung, Flugfeuer und Verqualmung der Umgebung, sind zu vermeiden.
Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
- 100 Meter zu zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen
- 35 Meter von sonstigen Gebäuden
- 5 Meter zur Grundstücksgrenze
- 100 Meter von Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Fernverkehrsstraßen, zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
- 50 Meter von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen
- 100 Meter von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden
- 20 Meter von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeld
Damit Lauffeuer vermieden werden können, sind dürres Gras, Holz und andere leicht brennbare Materialien in einem Umkreis von ca. 50 m um die Abbrandstelle zu entfernen. Notfalls ist der Boden in diesem Bereich nass zu halten oder mit Sand oder Erde abzudecken. Bei Entstehung von Flugfeuer, Einbruch der Dunkelheit bzw. Beendigung des Abbrandes ist das Feuer vollständig zu löschen. Die Abbrandstelle ist noch mindestens 30 Minuten nach Beendigung des Feuers nachzukontrollieren!
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die oben genannten Sicherheitsmaßnahmen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen geahndet werden. Daher empfehlen wir allen Wetzlarer Bürgerinnen und Bürgern die Anzeige rechtzeitig vorher zu erstatten.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Gebühren
Rechtsgrundlagen
[1] gemäß der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17.05.1975, GVBl. I S. 45
Hinweise
Anträge, Downloads und Links
Online-Dienste
Den Antrag zur Anmeldung der Verbrennung pflanzlicher Abfälle können Sie direkt online stellen:
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Stadtbüro | +49 6441 115 | stadtbuerowetzlarde |