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Überwachung fließender Verkehr 

Überblick

Beschreibung

Das Ordnungsamt schreibt Ihnen, dass Sie statt der erlaubten 30 km/h mit 42 km/h unterwegs waren? Vielleicht ist das auch für Sie - wie für viele andere Verkehrsteilnehmer – ein Grund, sich über Ihre Stadtverwaltung zu ärgern.

Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs geht es ausschließlich um die Verkehrssicherheit. Wenn z. B. in Wohngebieten oder im Bereich von Schulen und Kindergärten immer wieder die zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten wird, sich Straßen in der Innenstadt zu Rennstrecken entwickeln oder sich Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeiten häufen, hilft nur noch eine Geldbuße oder eine Verwarnung. Gerne werden Anregungen zur Überprüfung von Geschwindigkeiten entgegengenommen und bearbeitet, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen. 

Bei Post vom Ordnungsamt handelt es sich immer um ein sogenanntes Verwarnungsgeldangebot, das bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 15 km/h ausgestellt wird. Dieses können Sie annehmen und bezahlen oder mit einer Stellungnahme ablehnen. Beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 15 km/h liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium in Kassel.

Vorab wollen wir Sie darauf hinweisen, dass die digitalen Datensätze der Überwachungskameras zunächst bearbeitet werden müssen. Somit kann es ca. 1 – 2 Wochen dauern, bis ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden kann bzw. detaillierte Angaben zum Sachverhalt gemacht werden können. Am besten warten Sie einfach, bis Sie Post vom Ordnungsamt (oder bei höheren Geldbußen) vom Regierungspräsidium Kassel bekommen. In diesem Schreiben finden Sie alles, was Sie für Ihre weiteren Schritte brauchen: Aktenzeichen, Sachbearbeiter, Servicezeiten, Tatvorwurf, etc.

Um noch ein Vorurteil auszuräumen: Unsere Stadtpolizeibeamten erhalten im Gegensatz zur landläufigen Meinung keine Prämien. Sie erledigen ihre nicht immer angenehme Arbeit und sorgen für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in unserer Stadt.

Kontaktdaten

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Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

Strafzettel/Verwarngeldangebot

Gebühren

keine gesonderten

Bearbeitungsdauer

Einzelfallentscheidung

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz
  • Straßenverkehrsordnung
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Anträge, Downloads und Links

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
 Frau Heller  +49 6441 99-3223  verkehrsueberwachungwetzlarde