Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Überwachung ruhender Verkehr
Überblick
Beschreibung
Sie haben ein "Knöllchen" an der Windschutzscheibe vorgefunden? Vielleicht ist das auch für Sie - wie für viele andere Verkehrsteilnehmer - ein Grund, sich über Ihre Stadtverwaltung zu ärgern.
Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs geht es ausschließlich um die Verkehrssicherheit. Wenn z. B. auf dem Gehweg so geparkt wird, dass kein Fußgänger mehr passieren kann, Dauerparker die knappen Flächen in der Innenstadt blockieren oder selbst Rettungswege so zugestellt werden, dass im Notfall keine Hilfe mehr durchkommt, hilft nur noch eine Geldbuße oder eine Verwarnung.
Zunächst wollen wir Sie darauf hinweisen, dass das Verwarnungsgeldverfahren von Anfang an automatisch abläuft. Am besten warten Sie einfach, bis Sie Post vom Ordnungsamt bekommen. In diesem Schreiben finden Sie alles, was Sie für Ihre weiteren Schritte brauchen: Aktenzeichen, Sachbearbeiter, Tatvorwurf, Zeugen etc. Bei Post vom Ordnungsamt handelt es sich immer um ein sogenanntes Verwarnungsgeldangebot, das Sie annehmen und bezahlen oder mit einer Stellungnahme ablehnen können.
Um noch ein Vorurteil auszuräumen: Unsere Stadtpolizeibeamten erhalten im Gegensatz zur landläufigen Meinung keine Prämien. Sie erledigen ihre nicht immer angenehme Arbeit und sorgen für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in unserer Stadt.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Straßenverkehrsordnung
- Straßenverkehrszulassungsordnung
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Anträge, Downloads und Links
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Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Martin | +49 6441 99-3225 | verkehrsueberwachungwetzlarde |
Frau Weber | +49 6441 99-3227 | verkehrsueberwachungwetzlarde |