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Ausnahmegenehmigung vollautomatische Waschanlagen 

Überblick

Beschreibung

In Hessen kann auf Antrag an Sonn- und Feiertagen (ausgenommen Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag) eine Portalwaschanlage betrieben werden, allerdings nur, wenn diese direkt mit einer Tankstelle verbunden ist. Sie müssen die Öffnungszeiten so festlegen, dass Sie vom 01.05. bis zum 31.08. die Zeit von 7 bis 21 Uhr, ansonsten von 7 bis 20 Uhr, nicht überschreiten.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Unterlagen

Formloser Antrag

Gebühren

40 Euro pro Monat, mindestens jedoch 302 Euro

Bearbeitungsdauer

Zwei Wochen

Rechtsgrundlagen

§ 14 II Hessisches Feiertagsgesetz

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
Name Telefon E‑Mail
 Frau Olga Belke  +49 6441 99-3211  olga.belkewetzlarde
 Frau Alexandra Resch  +49 6441 99-3216  alexandra.reschwetzlarde