Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Fußgängerzone befahren
Überblick
Beschreibung
Sie benötigen zum Be- oder Entladen mit Ihrem Lieferfahrzeug eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Be- und Entladezeiten (7.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr).
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Unterlagen
schriftlicher Antrag mit KFZ-Kennzeichen und Begründung der Notwendigkeit
Gebühren
- 45,00 Euro für ein Jahr
- 65,00 Euro für 2 Jahre
- 85,00 Euro für 3 Jahre
Bearbeitungsdauer
3 - 4 Tage
Rechtsgrundlagen
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Carmen Blücher | +49 6441 99-3215 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Angela Lehr | +49 6441 99-3222 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Ingrid Mattern | +49 6441 99-3201 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Christina Rannow | +49 6441 99-3214 | christina.rannowwetzlarde |