Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Sonn- und Feiertage
Überblick
Beschreibung
An den Sonn- und Feiertagen soll dem Einzelnen die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen. Deshalb ist Arbeit nur in besonders gesetzlich geregelten Fällen erlaubt und sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen.
Gesetzliche Ausnahmevorschriften finden sich insbesondere in der Gewerbeordnung, dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz und dem Arbeitszeitgesetz sowie der Hessischen Bedarfsgewerbeverordnung.
Staatlich anerkannt sind in Hessen folgende Feiertage:
Gesetzliche Ausnahmevorschriften finden sich insbesondere in der Gewerbeordnung, dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz und dem Arbeitszeitgesetz sowie der Hessischen Bedarfsgewerbeverordnung.
Staatlich anerkannt sind in Hessen folgende Feiertage:
- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- Maifeiertag
- Himmelfahrtstag
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Tag der Deutschen Einheit
- 1. Weihnachtsfeiertag
- 2. Weihnachtsfeiertag
Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der 2 Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
---|
Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Welche Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind oder welche Einschränkungen bestehen, können Sie der Internetseite des "Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport" entnehmen. Zudem sind dort Hinweise für die Befreiung von den gesetzlichen Verboten und Beschränkungen im Einzelfall eingestellt.
Bearbeitungszeit
Bitte stellen Sie den Antrag auf Bewilligung der Sonn- oder Feiertagsarbeit mindestens 4 Werktage vor dem beabsichtigten Termin der Sonn- oder Feiertagsarbeit.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Kim Maierhofer | +49 6441 99-3216 | kim.maierhoferwetzlarde |
Frau Olga Stapper | +49 6441 99-3211 | olga.stapperwetzlarde |