Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Feuerwerke gewerblich
Überblick
Beschreibung
Vor dem Abbrennen von Feuerwerk muss der Inhaber der Erlaubnis das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen insbesondere der Kategorien F2, F3 und F4.
Wenn Sie als Erlaubnisinhaber ein Feuerwerk machen möchten, ist dieses zwei Wochen vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sind in unmittelbarer Nähe Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen muss die Anzeige 4 Wochen vor dem Feuerwerk gemacht werden.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Gebühren
Für WETZLAR gilt:
Es werden Gebühren in Höhe von 70,00 Euro - 300,00 Euro erhoben.
Bearbeitungszeit
- Antragsfrist: Vor dem Feuerwerk
- Antragsfrist: Vor dem Feuerwerk, wenn in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Olga Belke | +49 6441 99-3211 | olga.belkewetzlarde |
Frau Alexandra Resch | +49 6441 99-3216 | alexandra.reschwetzlarde |