Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Plakatierungen
Überblick
Beschreibung
Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte,
Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung,
angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der
Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Sie wollen auf öffentlicher Fläche Werbemaßnahmen für eine Veranstaltung in Wetzlar durchführen, z.B. durch Plakate oder Banner?
Für kommerzielle Werbung wird die Erlaubnis erteilt durch:
Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Regionalniederlassung Frankfurt am Main
Vertriebsservicecenter Süd-West
Platz der Einheit 1
60327 Frankfurt am Main
Tel.: 069/1543-315
Kontaktaufnahme bitte über
E-mail: kulturmedien-sued-weststroeerde
www.stroeer-direkt.de
www.stroeer.de
Für alle übrigen Plakatierungsmaßnahmen erhalten Sie von uns die entsprechende Erlaubnis.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Gebühren
0,50 Euro pro Plakat oder Banner pro Tag - mindestens 20 Euro. Verwaltungsgebühr: 14,50 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 16 Hessisches Straßengesetz
- Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Wetzlar
Hinweise
Beschränkungen:
Maximaler Zeitraum: 14 Tage
Maximale Plakatgröße: A0
Maximale Bannergröße: 3,0 x 0,6 Meter
Maximale Anzahl: 50 Plakate / 4 Banner
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Carmen Blücher | +49 6441 99-3215 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Angela Lehr | +49 6441 99-3222 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Ingrid Mattern | +49 6441 99-3201 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Christina Rannow | +49 6441 99-3214 | christina.rannowwetzlarde |