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Plakatierungen 

Überblick

Beschreibung

Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte,
Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.


Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung,
angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der
Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.

Sie wollen auf öffentlicher Fläche Werbemaßnahmen für eine Veranstaltung in Wetzlar durchführen, z.B. durch Plakate oder Banner?


Für kommerzielle Werbung wird die Erlaubnis erteilt durch:

Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Regionalniederlassung Frankfurt am Main
Vertriebsservicecenter Süd-West
Platz der Einheit 1
60327 Frankfurt am Main
Tel.: 069/1543-315
Kontaktaufnahme bitte über
E-mail: kulturmedien-sued-weststroeerde
www.stroeer-direkt.de
www.stroeer.de

Für alle übrigen Plakatierungsmaßnahmen erhalten Sie von uns die entsprechende Erlaubnis.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Gebühren

0,50 Euro pro Plakat oder Banner pro Tag - mindestens 20 Euro. Verwaltungsgebühr: 14,50 Euro

Rechtsgrundlagen

  • § 16 Hessisches Straßengesetz
  • Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Wetzlar

Hinweise

Beschränkungen:
Maximaler Zeitraum: 14 Tage
Maximale Plakatgröße: A0
Maximale Bannergröße: 3,0 x 0,6 Meter
Maximale Anzahl: 50 Plakate / 4 Banner

Anträge, Downloads und Links