Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Überblick
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Für WETZLAR gilt:
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Schaustellung von Personen, Erlaubnis
- Lageplan (formlos)
Gebühren
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Rechtsgrundlagen
§ 33 a GewO
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Kim Maierhofer | +49 6441 99-3216 | kim.maierhoferwetzlarde |
Frau Olga Stapper | +49 6441 99-3211 | olga.stapperwetzlarde |