Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Meldung von Wachpersonen
Überblick
Beschreibung
Falls Sie als Bewachungsunternehmer Personen beschäftigen wollen, die mit Bewachungsaufgaben sowie mit der Leitung eines Betriebes oder einer Zweigniederlassung betraut werden sollen, haben Sie diese der zuständigen Behörde vorher zu melden und dabei die unten genannten Unterlagen beizufügen. Das Gleiche gilt für die gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst werden sollen, sowie die mit der Leitung des Gewerbebetriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen und im Falle der Arbeitnehmerüberlassung. Nach Eingang der Meldung überprüft die Behörde die Zuverlässigkeit dieser Person.
Die Meldung von Wachpersonen und der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen erfolgt elektronisch über das Bewacherregister.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
Für WETZLAR gilt:
Der Meldung über die Absicht, eine Wachperson, einen gesetzlichen Vertreter oder eine mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragte Person beschäftigen zu wollen, ist
- Unterrichtungsnachweis nach § 3 Abs. 1 Bewachungsverordnung oder
- Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 5c Abs. 6 Bewachungsverordnung
- Kopie vom Personalausweis
beizufügen.
Gebühren
Die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung beträgt mindestens 70 Euro.
Für WETZLAR gilt:
Die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung beträgt mindestens 70,00 Euro.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Olga Belke | +49 6441 99-3211 | olga.belkewetzlarde |
Frau Alexandra Resch | +49 6441 99-3216 | alexandra.reschwetzlarde |