Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Überblick
Beschreibung
Der Gewerbetreibende (Automatenaufsteller) darf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort geeignet ist.
Sollen Spielgeräte in einer Gaststätte aufgestellt werden, so ist in der Bestätigung anzugeben, ob dies in einer Schank- oder Speisewirtschaft oder in einem Beherbergungsbetrieb erfolgen soll. Die zuständige Behörde kann, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist, Auflagen erteilen. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Mitzubringen
Antragsformular
Gebühren
Für WETZLAR gilt:
Die Gebühr beträgt 500,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Kim Maierhofer | +49 6441 99-3216 | kim.maierhoferwetzlarde |
Frau Olga Stapper | +49 6441 99-3211 | olga.stapperwetzlarde |