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Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
Überblick
Beschreibung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen, welcher sich vom Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen unterscheidet.
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:
- Verkehr mit Taxen,
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM),
- Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen.
Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein.
- Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein.
- Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein.
- Der Antragsteller muss seinen Betriebssitz oder die Niederlassung i. S. d. Handelsrechts im Inland haben.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Details
Unterlagen
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Regierungspräsidium Kassel
- Regierungspräsidium Gießen
- Führungszeugnis beantragen - Verwaltungsportal Hessen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen - Verwaltungsportal Hessen
- Fachkundenachweis Straßenpersonenverkehr
- Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr
Für WETZLAR gilt:
Antragsformular (siehe unten) mit allen darin genannten nötigen Anlagen Vermögensübersicht (siehe unten)
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Ihre Höhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung.
Für WETZLAR gilt:
ab 75 Euro, je nach Anzahl der Fahrzeuge und der Verkehrsart
Bearbeitungsdauer
Für WETZLAR gilt:
3 Wochen, nachdem uns alle nötigen Unterlagen vorliegen
Rechtsgrundlagen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Hessische Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Gebührenverzeichnis zur Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
Für WETZLAR gilt:
- § 2 Personenbeförderungsgesetz
- Wetzlarer Taxenordnung (für Taxen)
Anträge, Downloads und Links
Online-Dienste
Den Antrag auf Wohngeld Taxi- und Mietwagengenehmigung können Sie auch direkt online stellen:
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Olga Belke | +49 6441 99-3211 | olga.belkewetzlarde |
Frau Alexandra Resch | +49 6441 99-3216 | alexandra.reschwetzlarde |