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Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Überblick
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
- Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
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Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Unterlagen
- Personalausweis
- ärztliches Attest
Gebühren
Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro erhoben.
Bearbeitungsdauer
3 - 4 Tage
Rechtsgrundlagen
- §§ 21a, 46, 47 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 5 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
§ 46 Abs. 1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Carmen Blücher | +49 6441 99-3215 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Angela Lehr | +49 6441 99-3222 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Ingrid Mattern | +49 6441 99-3201 | ordnungsamt-SBwetzlarde |
Frau Christina Rannow | +49 6441 99-3214 | christina.rannowwetzlarde |