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Wassergebühren 

Überblick

Beschreibung

Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.

Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.

Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

Kontaktdaten

Kontaktdaten
Adresse

Anschrift

Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar

Adresse

Hinweise zur Barrierefreiheit

Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

Details

Gebühren

Die Höhe der Wassergebühren können Sie der Wasserversorgungssatzung (s. u.) entnehmen.

Hinweise

Mit der Neuordnung der Wasserversorgung in Wetzlar werden die Wassergebühren ab dem 1. Januar 2011 durch die Stadt Wetzlar erhoben.

Für alle technischen Fragen rund um die Wasserversorgung und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers in Wetzlar steht Ihnen nach wie vor die Energie- und Wassergesellschaft enwag zur Verfügung. 

Anträge, Downloads und Links