Ihre Stadtverwaltung Wetzlar
Automatenaufstellerlaubnis
Überblick
Beschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Für WETZLAR gilt:
An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.
Kontaktdaten
Adresse | AnschriftErnst-Leitz-Straße 3035578 Wetzlar |
---|
Adresse
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Details
Unterlagen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Mitzubringen
Antragsformular
Für WETZLAR gilt:
Antragsformular (siehe unten)
- Von einer Industrie- und Handelskammer (z. B. Frankfurt)
- Bescheinigung über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz
- Von einer öffentlich anerkannten Institution der Suchtbekämpfung
- Sozialkonzept zur Vorbeugung sozialschädlicher Auswirkungen
- Vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
- Führungszeugnis (Beleg-Art 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9)
- Von Ihrem Finanzamt
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Von der zuständigen Stadt- oder Gemeindekasse
- Steuerliche Unbedenklchkeitsbescheinigung
- Von den Amtsgerichten Ihrer Wohnsitze der letzten 3 Jahre
- Auskunft über Eintragungen nach § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung
- Auskunft über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
- Vom Amtsgericht Hünfeld (online)
- Auskunft des zentralen Vollstreckungsgerichts Hünfeld
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungsdauer
Für WETZLAR gilt:
Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 2 Wochen.
Anträge, Downloads und Links
Anträge, Downloads und Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Kim Maierhofer | +49 6441 99-3216 | kim.maierhoferwetzlarde |
Frau Olga Stapper | +49 6441 99-3211 | olga.stapperwetzlarde |