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Wasserläufe
© Fritz Zühlke, pixelio.de

Im Jahr 2000 ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten - kurz: WRRL. Die wesentlichen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind, den guten mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers sowie den guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen bzw. sicherzustellen. Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erarbeiten die Länder Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die alle sechs Jahre fortgeschrieben werden müssen. Die aktuelle Bewirtschaftungsperiode des Hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms läuft von 2021 bis 2027. 

Um das Bewirtschaftungsziel des guten ökologischen Zustands zu erreichen, hat das Land Hessen definiert, dass 35 % der Wasserkörper in einen strukturell hochwertigen Zustand versetzt werden sollen.

Die Kommunen sind hierbei insbesondere für die Abwasserbeseitigung und für die Umsetzung von Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung an den Gewässern 2. und 3. Ordnung verantwortlich. Für eine naturnahe Entwicklung benötigen die Bäche und Flüsse ausreichend Flächen. Eingriffe in die Gewässerökosysteme wie Begradigungen und Ausbau haben die räumliche Ausdehnung und die natürliche Dynamik der Gewässer jedoch massiv eingeschränkt. Dadurch haben Bäche und Flüsse viele ihrer natürlichen Funktionen verloren. Wichtige Voraussetzung für die Erfüllung der natürlichen Funktionen ist folglich, dass den Gewässern wieder genügend Fläche zur eigendynamischen Entwicklung zur Verfügung steht.


Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht eine aktive Beteiligung aller interessierten Stellen vor. Kommunen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger konnten bis zum 22.06.2021 Stellungnahmen zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms abgeben. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm daraufhin überarbeitet. 


Die Wasserrahmenrichtlinie in Wetzlar

Im Hessischen Maßnahmenprogramm werden bestimmte Abschnitte ausgewählter Gewässer genannt, an denen Maßnahmen konkreter zu planen und umzusetzen sind. Zu diesen Gewässern zählen in Wetzlar die Lahn, die Dill, der Blasbach, der Welschbach und der Wetzbach.

Für die Stadt Wetzlar werden im Maßnahmenprogramm die folgenden drei Maßnahmengruppen aufgeführt: „Bereitstellung von Flächen“, „Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen“ und „Herstellung der linearen Durchgängigkeit“. Die „Bereitstellung von Flächen“ soll, wie oben erläutert, dazu dienen, dem Gewässer mehr Raum zur eigendynamischen Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Unter „Herstellung der linearen Durchgängigkeit“ versteht man die Beseitigung von Wanderhindernissen im Gewässer, wie z. B. kleinen Abstürzen. Die Maßnahmengruppe „Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen“ fasst alle Maßnahmen zusammen, die zur Verbesserung der Gewässerstruktur beitragen, wie z. B. der Rückbau von Uferbefestigungen, die Wiederherstellung einer natürlichen Gewässersohle und die Reaktivierung der Auen.

Ausführliche Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen sowie den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2027 finden Sie unter: