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Das Jugendamt der Stadt Wetzlar fördert als eine der ersten Kommunen in ganz Hessen die Betreuung in Kndertagespflege gleichermaßen wie die Betreuung in einer Kindertagesstätte.

Das heißt, Eltern bezahlen für die Betreuung ihres Kindes einen monatlichen Teilnahmebeitrag, der sich an den Gebühren der wöchentlichen Betreuungszeit in den Kindertagesstätten orientiert. Diese Teilnahmebeiträge/Gebühren sind in der Wetzlarer Kindertagespflegesatzung und -ordnung geregelt.

Eltern melden dazu die Betreuung ihres Kindes durch eine Tagesmutter beim örtlich zuständigen Jugendhilfeträger an und beantragen somit eine einkommensunabhängige Förderung.

Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die reguläre Wochenarbeitszeit
  • Studienbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag
  • sonstige Nachweise/Begründungen zum Betreuungsbedarf

Eltern mit niedrigem Einkommen erhalten auf Antrag einen einkommensabhängigen Zuschuss bis zur Höhe des gesamten Teilnahmebeitrags.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Sozialhilfebescheid
  • Arbeitslosengeld II-Bescheid
  • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Wohngeldbescheid
  • Mietvertrag
  • Bescheinigung über Unterhaltszahlungen
  • Bescheinigung über sonstige Einnahmen

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.