Sprungmarken
Suche
Suche

Vielfach wird in der Öffentlichkeit die Frage diskutiert, warum verschiedene Grünflächen mal besser und mal schlechter gepflegt scheinen. Nun, hier spielen viele Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die insgesamt große Menge an Flächen, saisonale Schwerpunkte wie etwa die unterschiedlichen Pflanzzeiten und auch eine Verschiebung der internen Prioritäten. Ein wichtiger Aspekt ist aber auch, dass auf Grund immer knapper werdender Haushaltsmittel stetig nach Möglichkeiten gesucht wird, nach wie vor eine fachgerechte Pflege zu gewährleisten, dabei aber ressourcenschonend vorzugehen. Dazu wurden quasi als zusätzliches Instrument die städtischen Grünanlagen in vier unterschiedliche Pflegeklassen aufgeteilt und mit einem Leistungskatalog hinterlegt, nach welchem diese Flächen nun hinsichtlich ihrer Intensität und Häufigkeit gepflegt werden. 

Folgende Unterscheidungen werden dabei gemacht: 


Pflegeklasse Kategorie 1:

Definition:
Repräsentationsanlagen hoher Gesamtqualität mit gegebenenfalls Vielfalt an hochwertigen Gestaltungselementen, die sich an touristisch wichtigen und/oder häufig besuchten Standorten befinden, die im ständigen Fokus der Öffentlichkeit (etwa Rathaus; Kapellenvorplatz Neuer Friedhof) stehen. 

Kategorie 1 besitzt den größten Pflegeaufwand und zugleich die höchste Pflegepriorität, die sich aus den oben genannten Gründen ableitet. Die hohe städtebauliche und/oder fremdenverkehrstechnische Bedeutung der Anlagen bedeutet zugleich einen erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwand von Pflegepersonal sowie Einsatz von Maschinen zur Instandhaltung und Pflege der baulichen vegetationstechnischen Einrichtungen. Pflegemissstände sollten in dieser Kategorie umgehend beseitigt werden. Zusätzlich sind hier die städtischen Sportplätze (Spielfelder) anzusiedeln. 

Qualitätsmerkmale:
Unter anderem Stauden- und Sommerblumenbeete mit Wechselbepflanzung, Kübelpflanzen, Solitärgehölze, Alleen, Gehölzgruppen mit Unterpflanzung, figürlicher Schmuck (Gartenskulpturen, Gartenkunst und Denkmäler), Baulichkeiten (Gartenlauben, Pavillons, Laubengänge, Pergolen, Volieren etc.), künstliche Wasseranlagen und Wasserspiele (Springbrunnen, Wasserspeier etc.), Brunnen, verschiedene Wegebeläge, Natursteinverwendung, ausreichende und höherwertige Sitzmöglichkeiten sowie Bestückung mit ausreichend Abfallbehältern und Beleuchtungsmitteln etc. 


Pflegeklasse Kategorie 2:

Definition:
(Grün-)Anlagen mit gehobenem Standard und hochwertiger Ausstattung, jedoch geringerer Vielfalt, die hinsichtlich ihrer touristischen Anziehungskraft oder Ähnlichem eine geringere Bedeutung haben, aber von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt regelmäßig passiert oder besucht werden; zentrale und repräsentative Hauptstraßen oder Verkehrsknotenpunkte, die eine Begleitgestaltung erhalten haben, öffentlichen Spiel- und Freizeitflächen sowie die Friedhöfe. 

Kategorie 2 erfordert einen ähnlich hohen Pflegeaufwand wie Kategorie 1, befindet sich aber beispielsweise nicht in für den Fremdenverkehr wichtigeren Pflegevorranggebieten oder unterliegen nicht den Kriterien wie in Klasse 1. 

Qualitätsmerkmale:
Wie unter Kategorie 1, jedoch einfacher in der Gestaltung und reduzierter in der Anzahl der Gestaltungselemente.


Pflegeklasse Kategorie 3:

Definition:
Anlagen, die aus Alltagsgrün bestehen, mit durchschnittlichem Standard und einfacher Ausstattung. 

Kategorie 3 erfordert einen mittleren Pflegeeinsatz. Hierzu zählen alle Grünflächen, die für den Fremdenverkehr nachrangig sind, sich nicht in zentraler Lage befinden und (mit Ausnahme der Spiel-, Sport- und Freizeiteinrichtungen) keine überhöhte Nutzung erfahren. In erster Linie müssen diese einen sauberen Eindruck hinterlassen (frei von Abfall, Hundekot und störendem Laub) und verkehrssicher sein. 

Hierzu gehören unter anderem einfache Platzgestaltungen, einfaches Straßenbegleitgrün an Haupt- und Nebenstraßen etc., aber auch für die Öffentlichkeit nicht begehbare Verkehrskreisel (ohne repräsentative Funktion, etwa in Gewerbegebieten), die zwar keine Abnutzungsspuren und Beschmutzung durch Gebrauch aufweisen, aber als zentrale Verkehrselemente einen gepflegten Eindruck hinsichtlich ihrer Bepflanzung und Gestaltung hinterlassen müssen. 

Qualitätsmerkmale:
Einfach gestaltete Grundelemente – Rasen, Bäume, Wege, Sträucher etc. 


Pflegeklasse Kategorie 4:

Definition:
Ganz einfach gestaltete oder natürliche Grünflächen, die weniger als monatlich kontrolliert werden, und alle extensiv gepflegten Grünflächen an zunehmend peripheren Standorten mit eingeschränktem Nutzerkreis. Auswahl der Gestaltungselemente erfolgt nach landschaftspflegerischen Gesichtspunkten (heimische Gehölze, Wiesen, wassergebundene Wegedecken etc.). 

Kategorie 4 erfordert einen eher geringen Pflegeeinsatz. Hierzu zählen alle für den Tourismus nicht relevanten und auch anderweitig gering genutzte Flächen, die sich häufig an exponierten oder schwer zugänglichen Standorten befinden. Hierzu gehören beispielsweise Ausgleichsflächen, Baumscheiben der Wohnquartiere, nicht begehbare Pflanzenbereiche und alle Grünbereiche, die keine aufwendige Grüngestaltung besitzen wie etwa Rückhaltebecken und offene Gräben. 

Qualitätsmerkmale:
Natürliche Vegetation, die durch Wege erschlossen ist. 

Das System der Pflegeklassen befindet sich in Wetzlar (Stand: 2013) noch im Aufbau. Wichtige Elemente wie eine elektronische Arbeitszeiterfassung beziehungsweise Flächenzuordnung sind derzeit in der Erprobung und Beschaffung. Auch muss ein Großteil der Flächen noch den zugeordneten Pflegeklassen angeglichen werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Maßnahmen innerhalb der nächsten beiden Jahre abgeschlossen sein werden.

Das könnte Sie auch interessieren: